Ankauf von Forderungen gegen Privat
Beschreibung
Wir kaufen Ihre Forderungen gegen Privatschuldner an. Die Art der Forderung spielt dabei keine Rolle, wir kaufen bereits titulierte Forderungen (z.B. Urteile, Vollstreckungsbescheide) aber auch Rechnungen oder sonstige offene Forderungen an.
Ab der Veräußerung Ihrer Forderung übernehmen wir sämtliche weiteren Rechtsverfolgungs- und Vollstreckungskosten. Durch die Abtretung werden wir neuer Gläubiger mit sämtlichen Rechten und Pflichten.
Unsere Quote gilt für Ihre gesamte Forderung, also Hauptforderung, Zinsen sowie Ihre bisherigen ansetzbaren Kosten.
Vorraussetzungen der Forderung:
- Die Forderung muss bestehen, z.B. in Form einer Rechung oder eines Titels. Bei bestrittenen Forderungen sollte Ihre Forderung durch schriftliche Nachweise klar beweisbar sein.
- Der Schuldner muss in Deutschland aktuell wohnen oder hier einen Nebenwohnsitz unterhalten
- Es sollte noch kein Insolvenzverfahren bekannt sein.
- Die Forderung richtet sich gegen eine Privatperson. Zu Firmenschuldnern verwenden Sie bitte unsere Ankaufsseite zu Firmenschuldnern.
Ablauf des Ankaufes:
- Sie können uns mittels unseres Ankaufsformulars oder mittels einer Email oder auch per Post Ihre Forderung zum Kauf anbieten. Eingeschickte Unterlagen per Post scannen und vernichten wir. Senden Sie uns deshalb bitte keine Originalunterlagen ohne vorherige Absprache per Post zu.
- Wir führen eine kostenfreie Bewertung über den noch vorhandenen wirtschaftlichen Wert Ihrer Forderung durch.
- Lässt sich z.B. aufgrund bereits erfolgloser Pfändungsmaßnahmen kein Wert mehr ermitteln, kaufen wir Ihre Forderung i.d.R. dennoch zu einer überdurchschnittlich hohen Quote von über 50% bei ratierlicher Auszahlung an.
- Nach einigen Rückfragen zur Forderung erhalten Sie unser konkretes Kaufangebot per Email.
- Unser Angebot ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie gehen damit keinerlei Verpflichtungen ein.
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