Ankauf von Forderungen zu Privatschuldnern
Beschreibung
Wir kaufen Ihre titulierte Forderung zu einer festen Quote, je nach Restlaufzeit der Forderung und bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen an. Die Forderung wird dabei mittels notarieller Beglaubigung des Ankaufvertrages auf uns überschrieben.
Ab der Veräußerung Ihrer Forderung übernehmen wir sämtliche weitere Rechtsverfolgungs- und Vollstreckungskosten. Auch die Notargebühren für die zur Umschreibung des Titels notwendige Beglaubigung, tragen bereits wir.
Vorraussetzungen der Forderung:
- Die Forderung muss bereits tituliert sein, z.B. durch ein Gerichtsurteil, einem Vollstreckungsbescheid oder einer notariellen Vereinbarung.
- Der Titel muss von einem deutschen Gericht oder Notar ausgestellt sein.
- Der Schuldner muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Die Restlaufzeit des Titels sollte mindestens noch 2 Jahre zum Stichtag der Veräußerung betragen.
- Die Forderung muss sich auf eine natürliche Person beziehen (also keine Kapitalgesellschaft) oder sich gegen eine Einzelfirma oder eine GbR oder OHG richten.
- Wir benötigen eine genaue Übersicht zu bislang erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen. Auch benötigen wir Angaben, wie die Forderung genau entstanden ist.
Ablauf des Ankaufes:
- Sie können uns mittels unseres Ankaufsformulars oder mittels Email Ihre Forderung zum Kauf anbieten.
- Wir führen eine kostenfreie Bewertung über den noch vorhandenen wirtschaftlichen Wert Ihrer Forderung durch.
- Lässt sich z.B. aufgrund bereits erfolgloser Pfändungsmaßnahmen kein Wert mehr ermitteln, kaufen wir Ihren TItel dennoch i.d.R. zu einer überdurchschnittlich hohen Quote über 40 % bei ratierlicher Auszahlung an.
- Sie erhalten von uns innerhalb von 3 Werktagen ein konkretes Ankaufgebot per Post zugesandt.
- Gehen Sie auf unseren Vorschlag ein, müssen Sie nur noch mit den Unterlagen zu einem Notar in Ihrer Nähe gehen und nach unserer Anleitung den Kaufvertrag auf unsere Kosten beglaubigen lassen.
Jetzt online Kaufangebot anfordern (unverbindlich)
