Ankauf von Forderungen zu Privatschuldnern

Beschreibung

Wir kaufen Ihre titulierte Forderung zu einer festen Quote, je nach Restlaufzeit der Forderung und bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen an. Die Forderung wird dabei mittels notarieller Beglaubigung des Ankaufvertrages auf uns überschrieben.

Ab der Veräußerung Ihrer Forderung übernehmen wir sämtliche weitere Rechtsverfolgungs- und Vollstreckungskosten. Auch die Notargebühren für die zur Umschreibung des Titels notwendige Beglaubigung, tragen bereits wir.

Vorraussetzungen der Forderung:

Ablauf des Ankaufes:

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