Ich streite für Sie - Ankauf von Ansprüchen und Forderungen
Haben Sie einen schriftlich nachweisbaren Anspruch gegenüber einem Dritten oder eine nachweisbare Forderung? Sie scheuen sich aber diese anwaltlich oder gerichtlich durchzusetzen und haben Angst wegen den damit verbundenen Kosten und dem möglichen Prozesskostenrisiko?
Dann lassen Sie mich für sich streiten. Wir kaufen Ihre Ansprüche und Forderungen an und machen damit Ihre Probleme zu unseren.
Wir streiten dann auf eigenes Kostenrisiko und beauftragen z.B. eigene Anwälte und machen Ihre Ansprüche und Forderungen als unsere Eigenen geltend.
Unsere Quote gilt für Ihre gesamte Forderung, also Hauptforderung, Zinsen, zukünftige Zinsen und Ihre bisherigen Kosten.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen
- Ihr Anspruch muss schriftlich nachweisbar sein, z.B. durch unterschriebene Erklärungen des Gegeners, Lieferscheine, Verträge, Schuldanerkenntnisse, Vereinbarungen, etc.
- Ihr Gegner sollte nicht bekanntermaßen bereits pleite sein. Je stärker die Bonität Ihres Gegners ist, desto leichter werden wir uns mit der Umsetzung Ihres Anspruchs tun. Wir scheuen auch vor größeren Firmen oder Gegnern mit bekannten Anwälten nicht zurück. Ganz im Gegenteil.
- Wir übernehmen Forderungen ab 250,00 ¤ bis zu 500.000,00 ¤
Was ist Ihr Anspruch Wert? Wie gehen wir vor?
- Je nach Bonität des Gegners kaufen wir Ihren Anspruch zu einer Quote zwischen 51% bis 69% an. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgter Zahlung des Gegners. Zwangsweise oder freiwillig.
- Wir werden damit mit allen Rechten und Pflichten neuer Gläubiger des Anspruches. Sämtliche Kostenrisiken nach Abtretung übernehmen wir. Ihr Anspruch oder Ihre Forderung muss lediglich tatsächlich bestehen.
- Wir tragen dabei auch das gesamte Prozesskostenrisiko sowie das Risiko einer Insolvenz des Gegeners.
- Falls eine Klage zur Durchsetzung des Anspruches erforderlich war, betreiben wir nach Titulierung auch die Beitreibung der Forderung. Bei bonitätsstarken Gegnern ist dies i.d.R. jedoch nicht erforderlich. Diese zahlen spätestens nach Verkündung des Urteils.
Ablauf des Ankaufes:
- Sie können uns mittels unseres Formulars oder mittels Email Ihren Anspruch zum Kauf anbieten.
- Wir führen eine kostenfreie Bewertung über den Wert Ihres Anspruches durch und prüfen insbesondere, ob wir aus unserer Sicht eine genügende Erfolgswahrscheinlichkeit zur Durchsetzung erkennen können.
- Sie erhalten von uns innerhalb von 3 Werktagen ein konkretes Ankaufgebot per Post zugesandt.
- Unser Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen damit keinerlei Verpflichtungen ein.
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